Welches
Formular muss ich wem zusenden:
(Bitte
alle Formulare vollständig (z.T. Vor- und Rückseite) und gut leserlich ausfüllen)
Gesuch
um einen Zwingernamen
Nach
Überweisung von Fr. 120.-, senden Sie das Original mit dem
Empfangsschein-Doppel (mit
Poststempel) Ihrem
Clubpräsidenten.
Der Empfangschein bleibt als Quitung in Ihrem Besitz, Einzahlungs-Giro wird von
der
Poststelle
weiterverarbeitet.
Deckbescheinigung
Zusammen
mit dem Stammbaumantrag.
Eintragungsgesuch
im Stammbuch (Stammbaumantrag)
Nach
Überweisung von Fr. 35.- pro Stammbaum (inkI. Transfer), das Original mit
Empfangsscheins-Doppel
(mit Poststempel) Ihrem
Clubpräsidenten. Der Empfangschein bleibt als Quittung in Ihrem Besitz,
Einzahlungs-Giro
wird von der Poststelle weiterverarbeitet.
Für Elterntiere, die nach dem 31.12.92 geboren und keine FIFe-Titelträger sind
(z.B. Champion, Internationaler Champion, etc.) muss eine Kopie einer
Ausstellungsbewertung mit 'vorzüglich’ beigelegt werden, denn beide Elterntiere müssen anlässlich einer FIFe-Ausstellung in der offenen
Klasse mindestens die
Wertung 'vorzüglich’
erreicht haben.
Übertragungsgesuch
(Transfer)
Direkt
an das Stammbuchsekretariat unter Beilage des Original-Stammbaumes.
Hier ein Word-template zum download: transfer.dot
Tod,
Kastration oder Sterilisation einer Katze
Direkt
an das Stammbuchsekretariat unter Beilage des Original-Stammbaumes.
Ausstellungs-Anmeldungen
An
den Unterzeichnungsberechtigten Ihres Clubs (gilt sowohl für In- als auch für
Ausland-Ausstellungen).
Titeländerungen
einer Katze
Direkt
an das Stammbuchsekretariat unter Beilage des Original-Stammbaumes.
Weitere
Details entnehmen Sie bitte dem Zuchtreglement und den
Schweizerischen
Stammbuchregeln (LOH), die Sie auf unserer Homepage, über Ihren Club oder am Info-Stand der FFH
beziehen können. Für die WeiterIeitung, resp. Rücksendung der Dokumente,
bitte immer ein frankiertes Kuvert beilegen.
Für
zu spät beantragte Stammbäume werden folgende Bussengelder erhoben:
| 4 - 6
Monate nach Wurfdatum |
Fr. 20.-
pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren |
| 6 - 12
Monate nach Wurfdatum |
Fr. 50.-
pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren |
| 12
Monate & mehr nach Wurfdatum |
Fr. 100.-
pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren |
FFH
01.03.1992
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