FEDERATION FELINE HELVETIQUE
HELVETISCHER KATZENVERBAND
FEDERAZIONE FELINA ELVETICA
SEULE RECONNUE EN SUISSE PAR LA FEDERATION INTERNATIONALE FELINE(FIFe)
VON DER FIFe ALS EINZIGER VERBAND DER SCHWEIZ ANERKANNT
L'UNICA RICONOSCIUTA IN SVIZZERA DALLA FEDERAZIONE INTERNAZIONALE FELINA (FIFe)
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Welches Formular muss ich wem zusenden:

(Bitte alle Formulare vollständig (z.T. Vor- und Rückseite) und gut leserlich ausfüllen)

Gesuch um einen Zwingernamen

Nach Überweisung von Fr. 120.-, senden Sie das Original mit dem Empfangsschein-Doppel (mit Poststempel) Ihrem Clubpräsidenten. Der Empfangschein bleibt als Quitung in Ihrem Besitz, Einzahlungs-Giro wird von der Poststelle weiterverarbeitet.

Deckbescheinigung

Zusammen mit dem Stammbaumantrag.  

Eintragungsgesuch im Stammbuch (Stammbaumantrag)

Nach Überweisung von Fr. 35.- pro Stammbaum (inkI. Transfer), das Original mit Empfangsscheins-Doppel (mit Poststempel) Ihrem Clubpräsidenten. Der Empfangschein bleibt als Quittung in Ihrem Besitz, Einzahlungs-Giro wird von der Poststelle weiterverarbeitet.
Für Elterntiere, die nach dem 31.12.92 geboren und keine FIFe-Titelträger sind (z.B. Champion, Internationaler Champion, etc.) muss eine Kopie einer Ausstellungsbewertung mit 'vorzüglich’ beigelegt werden, denn beide Elterntiere müssen anlässlich einer FIFe-Ausstellung in der offenen Klasse mindestens die Wertung 'vorzüglich’ erreicht haben.

Übertragungsgesuch (Transfer)

Direkt an das Stammbuchsekretariat unter Beilage des Original-Stammbaumes. Hier ein Word-template zum download: transfer.dot

Tod, Kastration oder Sterilisation einer Katze

Direkt an das Stammbuchsekretariat unter Beilage des Original-Stammbaumes.

Ausstellungs-Anmeldungen

An den Unterzeichnungsberechtigten Ihres Clubs (gilt sowohl für In- als auch für Ausland-Ausstellungen).

Titeländerungen einer Katze

Direkt an das Stammbuchsekretariat unter Beilage des Original-Stammbaumes.  

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Zuchtreglement und den Schweizerischen Stammbuchregeln (LOH), die Sie auf unserer Homepage, über Ihren Club oder am Info-Stand der FFH beziehen können. Für die WeiterIeitung, resp. Rücksendung der Dokumente, bitte immer ein frankiertes Kuvert beilegen.

Für zu spät beantragte Stammbäume werden folgende Bussengelder erhoben:

4 - 6 Monate nach Wurfdatum Fr. 20.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren
6 - 12 Monate nach Wurfdatum Fr. 50.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren
12 Monate & mehr nach Wurfdatum Fr. 100.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren

FFH 01.03.1992

 
Copyright by FFH Ò Contact the FFH: A. Wittich (Präsident der FFH)
 
Kontoinformationen:
Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0; BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Begünstigter: Fédération Féline Helvétique